Jugendliche

Aufgabe der Abteilung Sucht bei Gefährdungsmeldungen gemäss Artikel 3c schweizerisches Betäubungsmittelgesetz

Die Abteilung Sucht ist Meldestelle gemäss Artikel 3c Abs 3 des schweizerischem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) für den Kanton Basel-Stadt.

Die Meldungen betreffen ausschliesslich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit vorliegender Gefährdung aufgrund von Konsum von illegalen Substanzen, wie 

  • Cannabis
  • Kokain
  • nicht verschriebene Medikamente, wie beispielsweise Alprazolam.

Die Meldungen sind ausschliesslich Fachpersonen vorbehalten und sollten schriftlich erfolgen.

Es handelt sich hierbei um keine Massnahme gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Vorgehensweise

Das Meldeformular finden meldende Fachpersonen hier.

Nach Eingang der Meldung erfolgt eine Überprüfung der sachlichen und fachlichen Zuständigkeit der Abteilung Sucht. Eventuell erfolgt eine Rückmeldung an die meldende Person.

Ist die Abteilung Sucht zuständig, erhält die betroffene Person ein schriftliches Beratungsangebot. Die Personen, die für die Erziehung verantwortlich sind, erhalten ebenfalls eine Information.

Wenn sich die betroffene oder erziehungsberechtigte Person bei uns meldet, erfolgt eine Fallaufnahme. Eine Beratung ist kostenlos.

Die Abteilung Sucht berät Personen ab dem 15. Lebensjahr. Jüngere Menschen können passenden Angeboten zugeteilt werden.

Im Vorfeld können Sie sich gerne über die Vorgehensweise telefonisch bei uns informieren.

Vorgehensweise

Das Meldeformular finden meldende Fachpersonen hier.

  • Nach Eingang der Meldung erfolgt eine Überprüfung der sachlichen und fachlichen Zuständigkeit der Abteilung Sucht mit eventuelle Rückmeldung an die meldende Person.
  • Ist die Abteilung Sucht zuständig, erhält die betroffene Person ein schriftliches Beratungsangebot und es werden die erziehungsberechtigten Personen ebenfalls schriftlich über die Meldung informiert.
  • Sollte sich die betroffene oder erziehungsberechtigte Person bei uns melden, erfolgt eine Fallaufnahme und eine Beratung kann kostenfrei in Anspruch genommen werden.
  • In der Abteilung Sucht können alle Personen ab dem 15. Lebensjahr Suchtberatung in Anspruch nehmen, jüngere Kinder können in dementsprechende Angebote triagiert werden.

Im Vorfeld können Sie sich gerne über die Vorgehensweise telefonisch bei uns informieren.

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