Gefährdungsmeldungen

Die Abteilung Sucht nimmt im Rahmen des Erwachsenenschutzes Gefährdungsmeldungen entgegen. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen oder Verhaltenssüchten.

Wenn jemand durch psychoaktive Substanzen sich selbst oder andere in Gefahr bringt, kann jeder eine Meldung bei der Abteilung Sucht einreichen. 

Sie ist zudem die Meldestelle gemäss Art. 3c Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes für den Kanton Basel-Stadt. Die Meldungen betreffen Kinder und Jugendliche mit einer Gefährdung aufgrund des Konsums von illegalen Substanzen. Diese Meldungen dürfen ausschliesslich durch Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen erfolgen.