Geschäftsstelle «Gemeinsame Gesundheitsregion» der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion» der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird in eine Geschäftsstelle überführt. Das Projekt wurde seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung vom 6. Februar 2018 bikantonal umgesetzt. Mit der Überführung in eine Geschäftsstelle wird die Nachhaltigkeit der Zielsetzung des Staatsvertrags zum Ausdruck gebracht.

Mit Annahme des Staatsvertrags durch die Stimmbevölkerung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt am 10. Februar 2019 wurde der Grundstein für eine gemeinsame Planung, Regulation und Aufsicht in der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung gelegt. Als erster grosser Meilenstein traten am 1. Juli 2021 die gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik (Spitalleistungen in den Bereichen Medizin, Chirurgie und Gynäkologie), Psychiatrie und Rehabilitation in Kraft.

Mit der gestarteten Anhörung zur gleichlautenden Spitalliste Psychiatrie 2024 sowie dem Start des Bewerbungsverfahrens für die gleichlautende Spitalliste Rehabilitation 2025 stehen weitere Meilensteine im Projekt vor dem Abschluss. Auch im ambulanten Bereich arbeiten die beiden Kantone zusammen. Für die Teilrevision der Gesundheitsgesetze zur ambulanten Zulassungsplanung der beiden Kantone wurden weitestgehend gleichlautende Gesetzesgrundlagen erarbeitet.

Auch in Zukunft wird der Staatsvertrag in beiden Kantonen eine wichtige Rolle spielen. Aktuell laufen bereits die Vorarbeiten für die Spitalliste der Akutsomatik per 1. Januar 2026 und auch die Umsetzung der Höchstzahlenverordnung gemäss Bundesrecht per 1. Juli 2025 wird bikantonal erfolgen. Mit der Überführung des Projekts in eine Geschäftsstelle wird die nachhaltige Umsetzung des Staatsvertrags und der daraus resultierenden Kooperation abgebildet.

 

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