Unbefriedigende Ergebnisse bei Alkoholtestkäufen an Jugendliche

Alkoholtestkäufe an Jugendliche zeigen unbefriedigende Resultate. In über vier von zehn getesteten basel-städtischen Verkaufsstellen wurde im Jahr 2017 Bier oder Wein an unter 16-Jährige verkauft. Bei den erstmals an Veranstaltungen durchgeführten Alkoholtestkäufen fallen die Ergebnisse noch unbefriedigender aus: In 65 Prozent der Fälle haben Jugendliche illegitimer Weise Alkohol erhalten.

Die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements setzen sich dafür ein, dass die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu Alkohol und Tabak eingehalten werden. Deshalb haben sie im Jahr 2017 wiederum Testkäufe für diverse Alkoholika in Auftrag gegeben. Dabei versuchten jugendliche Testkäuferinnen und -käufer, in basel-städtischen Verkaufsstellen und erstmals auch an Veranstaltungen, Alkohol zu erlangen. An unter 16-Jährige darf kein Bier oder Wein und an unter 18-Jährige dürfen keine Spirituosen verkauft werden.

Die Resultate: In den Verkaufsstellen war die Bier-/Wein-Verkaufsquote mit 42 Prozent nicht befriedigend. An Veranstaltungen ist das Ergebnis noch unbefriedigender: Der Versuch, unrechtmässig Alkohol zu erhalten, ist in 65 von 100 Fällen gelungen. Auch an Veranstaltungen wird somit zu häufig unrechtmässig Alkohol an Jugendliche verkauft.

Kostenloses Unterstützungsmaterial und Beratung

Zur Unterstützung des Detailhandels, der Gastronomie und von Veranstaltern bietet der Kanton Basel-Stadt zahlreiche Projekte und Angebote im Bereich Jugendschutz an. Informationen dazu sowie die Möglichkeit zur Bestellung von kostenlosen Unterstützungsmaterialien sind unter der Website www.jugendschutzbasel.ch zu finden.

Hinweise:

Nützliche Informationen für den Detailhandel, das Gastgewerbe und Veranstalter:
www.jugendschutzbasel.ch

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