Neue Massnahmen für den Tierschutz von Pferden am Cortège der Basler Fasnacht

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und des Basler Fasnachts-Comités

An einer Informationsveranstaltung haben der Basler Kantonstierarzt Michel Laszlo und der Obmann des Fasnachts-Comités Christoph Bürgin gestern Abend neue Massnahmen vorgestellt, welche die Anliegen des Tierschutzes sichtbar berücksichtigen. Der Tierschutz ist ein Anliegen aller Beteiligten. Der Einsatz von Chaisen und Vorreitern wird gemäss heutiger Einschätzung weiterhin erlaubt.

In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu öffentlichen Diskussionen und Kritik rund um den Einsatz von Pferden am Cortège der Basler Fasnacht. Die Kritik aus der Bevölkerung und aus Tierschutzkreisen nahmen das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt und das Basler Fasnachts-Comité zum Anlass, um gemeinsam eine Standortbestimmung durchzuführen und daraus Konsequenzen für die kommende Fasnacht zu ziehen. In sehr konstruktiven Gesprächen haben die beiden Parteien Massnahmen festgelegt, so dass die traditionelle Teilnahme der Chaisen und Vorreiter an der Fasnacht weiterhin gepflegt werden kann.

Tierschutz: Anliegen aller Beteiligten

Der Tierschutz ist ein Anliegen aller beteiligten Akteure. Für kommende Cortèges wurden deshalb Massnahmen festgelegt, welche die Anliegen des Tierschutzes sichtbar berücksichtigen. Die bereits bestehenden Bestimmungen und Empfehlungen für den Einsatz von Pferden an der Fasnacht wurden ergänzt oder präzisiert. So werden im Vorfeld der Fasnacht die teilnehmenden Akteure neu unter eine Deklarationspflicht zu Handen des Fasnachts-Comités gestellt. Im Rahmen der Deklarationspflicht müssen Angaben über die Kutscher und die eingesetzten Pferde gemacht werden. Zudem müssen die gemeldeten Pferde eindeutig identifizierbar sein, und Kutscher müssen eine entsprechende Ausbildung und Fahrlizenz nachweisen können. Eine solche Erhebung erfolgt an der Basler Fasnacht erstmals. Sie soll Grundlage sein, um zukünftig allenfalls weitere Massnahmen treffen zu können.

Weiter wurden die innere und äussere Route  auf mögliche Belastungen für das Pferd überprüft. An mindestens zehn ausgewählten Orten sind neu spezielle Pausenzonen definiert. Ein Platztierarzt, eine Platztierärztin wird Pferde stichprobenweise aus dem Cortège auswählen und einem kurzen medizinischen Check unterziehen. Mit dieser Massnahme soll die Belastung der Tiere objektiv ermittelt werden und dem Vergleich zu bereits bestehenden Studien dienen.

An einer Informationsveranstaltung von gestern Abend, 9. Januar 2018, haben der Kantonstierarzt und der Obmann des Fasnachts-Comités sowie weitere Vertreter des Veterinäramtes und des Fasnachts-Comités die geschilderten Massnahmen mit den betroffenen Akteuren diskutiert und offene Fragen beantwortet. Die Massnahmen gelten bereits für die kommende Fasnacht vom 19. bis 21. Februar 2018.

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