Gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel: Die Staatsverträge sind unterzeichnet

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben vergangenen Dienstag an einer gemeinsamen Sitzung die Staatsverträge für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet. Die Staatsverträge regeln die konkrete Ausgestaltung der beiden Teilprojekte „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL). Die Spitalgruppe soll „Universitätsspital Nordwest“ heissen.

Die Vize-Regierungspräsidentin von Basel-Stadt, Eva Herzog, und die Regierungspräsidentin von Basel-Landschaft, Sabine Pegoraro, bekräftigten in ihren Begrüssungsworten an der heutigen Medienkonferenz im St. Jakob-Park, dass der partnerschaftliche Weg zwischen den beiden Kantonen die richtige Antwort auf Herausforderungen in diesem wichtigen Dossier darstelle. Für den weiteren Erfolg unserer Region seien sachbezogene Lösungen nötig, die dazu beitragen, die Beziehungen zwischen den beiden Kantonen zu vertiefen und zu stärken.

Zur Bedeutung der beiden Staatsverträge

Die Gesundheitsdirektoren, Regierungsrat Lukas Engelberger (BS) und Regierungsrat Thomas Weber (BL), wiesen auf die grosse Bedeutung der beiden Staatsverträge hin: Es ist den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gelungen, partnerschaftlich faire Lösungen zu finden, die der Bevölkerung beider Kantone nützen werden. Mit den beiden Staatsverträgen legen die Regierungen die Basis für eine erfolgreiche Zukunft des regionalen Gesundheitswesens.

Der Staatsvertrag zur Gesundheitsversorgung stellt innerhalb der gemeinsamen künftigen Planung, Regulation und Aufsicht im Bereich der Gesundheitsversorgung die erforderliche verbindliche Grundlage für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische Versorgung im kantonsübergreifenden Gesundheitsraum dar. Dazu definiert er die Rahmenbedingungen für die anvisierte gemeinsame Planung in den beiden Basel im stationären und ambulanten Bereich und führt die dafür notwendigen Planungsinstrumente ein. Im Zentrum steht eine gemeinsam erarbeitete Bedarfsanalyse, die in gleichlautende Spitallisten in beiden Kantonen mündet. Diese bilden die Grundlage für die künftige Erteilung von Leistungsaufträgen an öffentliche und private Spitäler durch die beiden Kantone. Sie sollen erstmals per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Der Staatsvertrag zur Spitalgruppe regelt deren Gründung sowie weitere Grundsätze, insbesondere die Beteiligungsstruktur und die Aktionärsrechte der beiden Kantone. Es ist geplant, dass die gemeinsame Spitalgruppe ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2020 aufnimmt. Die Spitalgruppe soll „Universitätsspital Nordwest“ heissen.

Zeitgleiche Umsetzung der beiden Staatsverträge

Lukas Engelberger und Thomas Weber sind überzeugt, dass mit den vorgesehenen Massnahmen die übergeordneten Ziele des Projektes der „Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel“ erreicht werden können: optimierte Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung beider Kantone, deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Sie betonen, dass sie den Handlungsspielraum nutzen und das regionale Gesundheitswesen aktiv mitgestalten und nicht dem Zufall überlassen wollen. Dazu gehört auch, dass die beiden Staatsverträge zur Gesundheitsversorgung und zur Spitalgruppe gleichzeitig in Kraft treten sollen: Zuerst die Versorgung zu planen und später vielleicht die Spitalgruppe umsetzen zu wollen, würde der Region weitere Jahre an Doppelspurigkeiten bringen, welche die Prämien- und Steuerzahlenden übermässig belasten würden. Die öffentlich-rechtlichen Spitäler in der Grundversorgung würden weiterhin gegeneinander wettrüsten und Investitionen doppelt tätigen.

Spitalgruppe leistet grössten Beitrag zur Zielerreichung

Die beiden Regierungen sind der Überzeugung, dass die geplante Spitalgruppe den grössten Beitrag an die Zielerreichung leisten wird. Die Spitalgruppe schafft mehr Spielraum zum koordinierten Abbau von Überkapazitäten und ermöglicht somit einen höheren Beitrag zur Dämpfung des Anstiegs sowohl des prämien- als auch des steuerfinanzierten Anteils der Gesundheitskosten, als dies zum Beispiel durch Kooperationen erreicht werden könnte. Es braucht die Fusion somit, um volkswirtschaftlich spürbare Ergebnisse zu erzielen. Die Versorgungsplanung alleine leistet hier zwar einen Beitrag, hat jedoch nicht die gleiche, berechenbare Wirkung. Die öffentlichen Spitäler gehen dabei mit einer Bettenreduktion voran: Das Universitätsspital Nordwest baut 120 bis 150 Betten ab. Dies entspricht, zum Vergleich, ungefähr dem gesamten aktuellen Bettenangebot der Baselbieter Privatspitäler.

Durch die Bündelung der Angebote des Universitätsspitals Nordwest erhält jeder der vier Standorte ein klares Profil. Der Standort Basel ist Maximalversorger mit breitem Leistungsangebot, hochspezialisierter Medizin und universitärem Zentrum. Der Standort Liestal ist umfassender Grundversorger mit Schwerpunkten. Der Standort Bruderholz beherbergt den künftigen innovativen Gesundheitscampus mit einer Tagesklinik, planbarer stationärer Orthopädie, Rehabilitation, Notfall-Permanence und Sprechstunden. Der Standort Laufen ist ein Gesundheitszentrum mit Notfall-Permanence und Spezialist für die stationäre Schmerztherapie der gesamten Spitalgruppe.

Das Angebot am Standort Bruderholz wird weiter geschärft. Es umfasst wie vorgesehen die Tagesklinik, die ambulante Notfall-Permanence und die planbare (elektive) Orthopädie. Die ambulante und stationäre Rehabilitation fokussiert neu auf den Bewegungsapparat inkl. Altersorthopädie.

Auf dem Standort Bruderholz liegt zudem ein spezieller Fokus: Er stellt einen notwendigen Bestandteil der Spitalgruppe dar. Erst die vorgesehene Tagesklinik ermöglicht die örtliche und zeitliche Entflechtung von stationären, komplexen Fällen und standardisierbaren, ambulanten und planbaren Fällen innerhalb der Spitalgruppe. Die Entflechtung bietet allen Patientinnen und Patienten der Region Vorteile durch bessere Planbarkeit und höhere Qualität der Eingriffe.

Nicht zu unterschätzen ist schliesslich auch die Möglichkeit, mittels Bündelung der Fallzahlen in der neuen Spitalgruppe einen Beitrag zur Sicherung der Hochschul- und Spitzenmedizin in der Region zu leisten.

Das Universitätsspital Nordwest wird verpflichtet, für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gesamtarbeitsvertrag auszuarbeiten. Für die Pensionskasse ist ein neuer Anschluss bei der Pensionskasse Basel-Stadt im System der Teilkapitalisierung vorgesehen. Die Lösung der Teilkapitalisierung gilt bereits heute für die Mitarbeitenden des USB. Der bestehende Anschluss für das USB wird in denjenigen für die neue Spitalgruppe umgewandelt und der Mitarbeitendenbestand des KSBL in diesen integriert. Der Vorsorgeplan wird sich im Rahmen der für Spitalbetriebe üblichen Lösungen bewegen.

Angepasste Beteiligungsverhältnisse

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft halten als Trägerkantone zum Zeitpunkt der Fusion das gesamte Aktienkapital an der Universitätsspital Nordwest AG. Als Rechtsform ist eine Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck vorgesehen. Für die Beteiligung an den Aktienanteilen haben sich die beiden Kantone neu auf ein Verhältnis von 66.6 Prozent für Basel-Stadt und 33.4 Prozent für Basel-Landschaft geeinigt. Damit wird in Anwendung des Obligationenrechts (Art. 704 OR) sichergestellt, dass bei wichtigen Entscheidungen der Generalversammlung die Zustimmung beider Kantone als Aktionäre vorliegen muss. Damit wird auf aktienrechtlicher Basis abgebildet, dass die Ziele des Universitätsspitals Nordwest wie auch des Gesamtprojekts der gemeinsamen Gesundheitsregion nur gemeinsam erreicht werden können.

Für die Ermittlung des Beteiligungsverhältnisses wurde ergänzend zur Substanzwertmethode, die auf dem bewertungsrelevanten Eigenkapital basiert, die Discounted Cash-Flow-Methode (DCF) beigezogen, bei der die Ertragsaussichten einbezogen werden.

Damit das vereinbarte initiale Beteiligungsverhältnis von 66.6 Prozent zu 33.4 Prozent erreicht wird, haben sich die Regierungen darauf geeinigt, dass der Kanton Basel-Landschaft dem Kanton Basel-Stadt umgehend nach erfolgter Fusion der Spitäler eine (einmalige) Zahlung von 11.4 Mio CHF leistet. Bei der Festlegung dieser Einkaufssumme wurden die Erkenntnisse aus der DCF-Bewertung berücksichtigt.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Auf entsprechende Anliegen im Rahmen der Vernehmlassung hin wurde im Projekt präzisiert, wie die Kantone die Ausrichtung der so genannten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL; Leistungen, die nicht durch die Spitaltarife abgegolten werden) für die Spitalgruppe harmonisieren werden. Patientenabhängige GWL sind durch die Herkunftskantone proportional nach Inanspruchnahme zu finanzieren, standortgebundene GWL durch den bestellenden Kanton. Letzteres ermöglicht es beispielsweise dem Kanton Basel-Landschaft, aus regionalpolitischen Überlegungen und ohne finanzielle Belastung des Partnerkantons Basel-Stadt an einzelnen Standorten zusätzliche Angebote aufrechtzuerhalten, wie dies beispielsweise für den Standort Laufen der Fall sein kann. Zudem sollen die GWL für die ärztliche Weiterbildung zukünftig analog der Regelung beim UKBB paritätisch zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft aufgeteilt werden, GWL für ungedeckte Leistungen im Notfallbereich sollen hingegen künftig entfallen. Weiter sieht der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vor, dem Landrat im März 2018 in einer separaten Vorlage den Beitritt zur „Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung WFV)“, der aktuell bereits 13 Kantone beigetreten sind, zu beantragen.

Spitalgruppe heisst „Universitätsspital Nordwest“

Die beiden Verwaltungsratspräsidenten Robert-Jan Bumbacher und Werner Widmer präsentierten an der Medienkonferenz den Namen und die Markenstrategie der künftigen Spitalgruppe. Das „Universitätsspital Nordwest“ (Abkürzung: USNW) bildet eine starke Dachmarke mit je einer Submarke für die vier Standorte. Damit wird der strategischen Ausrichtung und Positionierung von „Ein System – vier Standorte“ Rechnung getragen. Die neue Identität steht für den gemeinsamen Neustart in der dynamischen Life-Sciences und Gesundheitsregion nördlich des Jurakamms. Die allgemein gehaltene geografische Umschreibung lässt die durchaus erwünschte Möglichkeit offen, dass sich weitere Kantone respektive gemeinnützige Eigentümerschaften der Spitalgruppe anschliessen.

Überweisung an die Parlamente und Antrag auf obligatorische Volksabstimmungen

Bei den beiden Staatsverträgen handelt es sich um partnerschaftliche Geschäfte. Sie brauchen die Zustimmung sowohl des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt als auch des Landrates des Kantons Basel-Landschaft. Nach den Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung überweisen die beiden Regierungen den Parlamenten nun die nötigen Dokumente mit dem Antrag, die beiden unterzeichneten Staatsverträge zu genehmigen. Um eine einheitliche Handhabung und die zeitliche Koordination zwischen den beiden Kantonen zu erreichen, beantragen die Regierungen ihren Parlamenten zudem, die Staatsverträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, so dass die Abstimmungen in beiden Kantonen voraussichtlich im Februar 2019 stattfinden und die Staatsverträge anschliessend in Kraft treten könnten.

Hinweise:

Dokumentation

Folgende Dokumente sind öffentlich und unter www.medien.bs.ch resp. www.baselland.ch sowie auf www.chance-gesundheit.ch abrufbar:

  • Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung
  • Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG
  • Ratschlag an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG
  • Ratschlag an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung
  • Landratsvorlage Partnerschaftliches Geschäft betreffend Genehmigung des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG sowie Genehmigung neues Gesetz über die Beteiligung an Spitälern, (Spitalbeteiligungsgesetz, SpiBG)
  • Landratsvorlage Partnerschaftliches Geschäft betreffend Genehmigung des Staatsvertrages zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt über die Planung, Regulation und Aufsicht der Gesundheitsversorgung sowie Genehmigung des Spitalversorgungsgesetzes

Erklärungen zu den beiden Staatsverträgen:

  • Gemeinsamer Bericht der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend den Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung
  • Gemeinsamer Bericht betreffend den Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG
  • Grundlagenbericht für eine gemeinsame Spitalgruppe des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland vom 18. August 2017 mit Fortschrittsberichten per 31. Dezember 2017

Zur Orientierung:

  • Entwürfe für Aktionärbindungsvertrag, Statuten und Eigentümerstrategie des Universitätsspitals Nordwest AG

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